Vermieter: SKAN-PARK GmbH & Co. KG, Geschwister-Scholl-Str. 27, 02763 Eckartsberg
Allgemein
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte von Giesbert Mücke / SKAN-PARK GmbH & Co. KG nachfolgend “Vermieter” genannt, mit ihrem Vertragspartner, nachstehend “Mieter” genannt. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters gelten nicht.
Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Mieter den Vertragsabschluss verbindlich an. Das Mindestalter für den Hauptmieter beträgt 21 Jahre. Die Buchung kann schriftlich, per E-Mail, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Vertrag kommt nur durch die schriftlich- oder per E-Mail vorgenommene Bestätigung des Vermieters zustande.
Zahlungsfälligkeit
Der vollständige Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen fällig. Erfolgt die Anreise in weniger als 14 Tagen, ist der Rechnungsbetrag sofort fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit von dem Vertrag zurücktreten. Der Vermieter verliert dadurch den Anspruch auf den Mietpreis, macht für diesen Fall jedoch nachfolgende pauschale Stornogebühr mit sofortiger Fälligkeit geltend:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 61. Tag vor Mietbeginn keine Gebühr,
- vom 60. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 30% des Gesamtpreises,
- vom 30. Tag bis zum 11. Tag vor Mietbeginn 70% des Gesamtpreises,
- ab dem 10. Tag vor Mietbeginn ist der Gesamtpreis fällig und es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Dies gilt auch für verspätete Anreise sowie frühzeitige Abreise. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung bei einem Anbieter Ihrer Wahl.
Anreise und Abreise
Die Anreise erfolgt ab 16:00 Uhr und die Abreise muss bis spätestens 10:00 Uhr am Abreisetag erfolgen. Der Zugang zum Objekt erfolgt per Zahlencode. Dieser wird kurz vor Anreise mitgeteilt.
Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich beim Vermieter anzuzeigen. Während der Mietzeit entstandene Schäden sind durch den Mieter ohne Verschuldensnachweis zum Selbstkostenpreis zu ersetzen. Der Mieter haftet in gleicher Weise für Schäden, die von mitreisenden Personen verursacht werden.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Vermieter vereinbarten Personenzahl belegt werden. Eine Überbelegung kann das Recht des Vermieters zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder einer angemessenen Mehrvergütung begründen.
Der Mieter hat sich nach der jeweils geltenden Hausordnung zu richten. Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nicht gestattet (Ausnahme: Haus Svea #8 und Kalle #9).
Das Ferienhaus muss bei Auszug besenrein übergeben werden, d.h. der Müll und das Leergut müssen in die vorgesehenen Behälter entsorgt, Betten abgezogen, Geschirr abgewaschen und eingeräumt sein. Persönliche Gegenstände vom Mieter sind zu entfernen.
Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände, wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
Schlussbestimmung
Fotos und Text auf der Webseite oder Werbemitteln dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.
Stand: September 2024